Versicherungsbedingungen

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch einen nachstehend genannten Grund es dem Gast unmöglich ist, den gebuchten Hotelaufenthalt wahrzunehmen (Beibringung einer ärztlichen Bescheinigung/ kassenärztliche Krankmeldung/ polizeilichen Bestätigung) oder die Belegung verhindert oder verzögert wird.

Für welchen Zeitraum besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt vom Datum der Buchung bis zum Aufenthaltsende im Hotel.

Was gilt nicht als Versicherungsfall?

Kein Versicherungsfall liegt insbesondere vor

Die Versicherung versteht sich subsidiär zu etwaigen anderen bestehenden Versicherungen.

Das Grafenstein

Raffeinweg 30A I-39010 Tscherms bei Meran
Tel. +39 0473 563853 · info@grafenstein.it

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